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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 5X Consulting

(Stand: Januar 2026)

1. Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen der 5X Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  4. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Statement of Work, Rahmenvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen IT M&A Advisory (z. B. IT Due Diligence, Carve-out, PMI), Regulatorik und Informationssicherheit (z. B. NIS2, DORA, ISO 27001, BAIT/VAIT/KAIT, BSI IT-Grundschutz), strategische Beratung, IT-Projekt- und Programmmanagement, Audits/Assessments sowie Schulungen.

  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen (Dienstvertrag). Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

  3. Wird ausnahmsweise die Erstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses als Werkleistung vereinbart (z. B. ein definierter Bericht als Werk), wird dies im Angebot/SoW ausdrücklich als Werkleistung gekennzeichnet.

3. Vertragsschluss, Mitwirkung des Kunden

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme des Angebots/SoW durch den Kunden oder (b) schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder (c) Beginn der Leistungserbringung.

  3. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen und Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

4. Leistungsumfang, Change Requests

  1. Umfang, Zeitplan, Form und Ort der Leistung ergeben sich aus Angebot/SoW.

  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung darzustellen und eine Anpassung zu verlangen.

  3. Der Auftragnehmer darf Leistungen durch geeignete Mitarbeitende und/oder qualifizierte Subunternehmer erbringen. Vertragspartner bleibt der Auftragnehmer.

5. Termine, Verzug

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart sind.

  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen.

  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, haftet er nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

6. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/SoW (z. B. Tagessatz, Stundensatz, Festpreis, Retainer). Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Reise- und Nebenkosten (z. B. Bahn/Flug, Hotel, Verpflegung, Mietwagen) werden nach Aufwand gemäß Vereinbarung berechnet; sofern nichts vereinbart ist, nach den tatsächlichen, angemessenen Kosten gegen Nachweis.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 286, 288 BGB. Gesetze im Internet+1

  5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Abnahme bei Werkleistungen

  1. Nur soweit eine Werkleistung ausdrücklich vereinbart ist, gilt Folgendes: Der Auftragnehmer liefert das Arbeitsergebnis gemäß Spezifikation. Der Kunde prüft unverzüglich und erklärt innerhalb von 10 Werktagen schriftlich die Abnahme oder benennt wesentliche Mängel.

  2. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und keine wesentliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Leistungsabgrenzung, keine Rechts- oder Steuerberatung

  1. Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar und ersetzen keine anwaltliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung.

  2. Im Kontext von Transaktionen (IT M&A Advisory) trifft der Kunde alle Investitions- und Geschäftsentscheidungen eigenverantwortlich; der Auftragnehmer schuldet keine Transaktions- oder Investmenterfolge.

  3. „Audit“ meint, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, interne Audits/Assessments/Prüfunterstützung (z. B. Readiness, Kontrollen, Dokumentationsprüfung) und keine gesetzliche Abschlussprüfung oder Bestätigungsvermerke.

9. Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse, Vorbestehendes Know-how

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an vertraglich vergüteten, individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Vorbestehende Methoden, Templates, Tools, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer; der Kunde erhält daran keine ausschließlichen Rechte.

  3. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Investoren, Käufer/Verkäufer, Prüfer, Behörden) ist nur im Rahmen des Projektzwecks zulässig oder wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

10. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind, (b) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung/offizieller Anordnung offengelegt werden müssen.

  3. Mitarbeitende und eingesetzte Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.

11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze.

  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dejure+1

  3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenbereitstellung und Weisungen verantwortlich.

12. Gewährleistung, Mängel

  1. Bei Dienstleistungen besteht kein Gewährleistungsrecht wie beim Werk; der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte, branchenübliche Leistung.

  2. Bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Der Kunde unterstützt bei der Fehleranalyse und stellt Informationen zur Reproduzierbarkeit bereit.

13. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (Haftungsfreizeichnung insoweit ist in AGB unzulässig.) Gesetze im Internet+1

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Maßgeblich sind die Umstände bei Vertragsschluss.

  3. Die Haftung nach Ziffer 13.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde für das jeweilige Projekt (SoW) bezahlt hat; bei Rahmenverträgen auf die Nettovergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis.

  4. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, reine Vermögensfolgeschäden) ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
    (Hinweis: Haftungsregelungen unterliegen der AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB; in B2B-Verhältnissen ist die Prüfung dennoch relevant.) Gesetze im Internet

14. Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz-/Cloud-Ausfälle), sofern die Partei dies nicht zu vertreten hat.

  2. Die Parteien informieren sich unverzüglich und passen Zeitplan/Leistungsumfang angemessen an.

15. Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus Angebot/SoW.

  2. Dienstverträge können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Bei Kündigung unterstützt der Kunde eine geordnete Übergabe; notwendige Übergabeleistungen werden nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

16. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende des Auftragnehmers während der Projektlaufzeit und für 12 Monate danach nicht aktiv abzuwerben oder einzustellen, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. (Indirekte Bewerbungen ohne aktive Abwerbung bleiben unberührt.)

17. Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Kunden nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen (z. B. Logo, Kurzbeschreibung), soweit keine gesetzlichen Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.

18. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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